Straßenmusik
Gerade in der warmen Jahreszeit hört man in Fußgängerzonen, Parks und anderen öffentlichen Plätzen immer mal wieder Melodien bekannter oder unbekannter Instrumente, doch auch im Herbst und in der Weihnachtszeit füllen mobile Musiker das Stadtbild. Straßenmusik kennt keine Saison. Dennoch gilt es einige Regeln zu beachten.
Die Kunstfreiheit (Artikel 5, Abs. 3 GG) ist eines der am stärksten geschützten Grundrechte in Deutschland und erlaubt grundsätzlichem jedem Musiker, auf öffentlichen Plätzen zu spielen. Doch weil Passanten nicht wählen können, ob sie sich der Musik aussetzen wollen oder nicht und sich daher auch belästigt fühlen können, gilt es für den Musiker, sich vorher über die Regeln der Kommune oder des Stadtteils zu informieren, in dem man kostenlose Konzerte geben möchte. Genehmigungen, maximale Spieldauer, erlaubte Instrumente und gewerbliche Handlungen sind einige Stichworte, mit denen man sich als Straßenmusiker auseinandersetzen muss.
Regeln für Straßenmusik und Straßenmusiker
Sonderrechte für Stuttgart, Köln, Leipzig und Erfurt
Als 'Sondernutzung' sind in den Städten Stuttgart, Köln, Leipzig und Erfurt keine Anmeldungen nötig. In anderen Städten hingegen muss über die Stadtverwaltung einer 'Sondernutzungserlaubnis' geordert werden. Die Lizenzgebühren betragen meistens zehn Euro pro Tag.
In München gelten besondere Regelungen. Bevor man die Erlaubnis zum Spielen erhält, muss man das Glück haben, zu den täglich lediglich zehn vergebenen Lizenzen zu gehören und auch ein Vorspiel im Rathaus ist eine Bedingung für Straßenmusiker, bevor sie auf öffentlichen Plätzen spielen dürfen.
Spieldauer und Standort
Maximal sechzig Minuten Spieldauer erlauben die Städte, bevor die Straßenmusiker den Standort wechseln müssen. Deren Mindestabstand beträgt zwischen 100 und 200 Metern. Zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie nach 22.00 Uhr ist keine Straßenmusik erlaubt. Außerdem dürfen keine Schaufenster, Kaufhauseingänge und Bürogebäude blockiert werden.
In München sind Trompete, Saxophon, Dudelsack und Percussioninstrumente besonderen Genehmigungen unterworfen, in anderen Städten kommen Blechbläser und elektrisch verstärkte Instrumente hinzu.
Auch CDs, Merchandising-Artikel und Konzerttickets dürfen nicht verkauft werden, weil diese gewerblichen Handlungen eine Gewerbesteuer an die Stadt erfordern würden.
Trotz all dieser Einschränkungen sollte sich ein passionierter Musiker nicht von seinem Wunsch abbringen lassen, seine Musik in der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Ursprünge der Straßenmusik
Als Form der Kleinkunst gibt es sie schon seit der Antike. Wandersänger und keltische Barden entwickelten sich im Laufe der Jahrhunderte zu Instrumentalisten, Sängern oder Alleinunterhaltern und spielen entweder komplett live oder zu Playbacks und Tonträgern.
Kombinationen mit Künstlern wie Clowns, Artisten oder Jongleuren sind nicht außergewöhnlich.
Genres
Den Genres sind keine Grenzen gesetzt. Je nach Instrument und Vorzügen erklingen Jazz, Country, Klassik, Barock, Rock, Pop und Volksmusik durch die Straßen der Städte auf der ganzen Welt. Zu ihnen gehören Dublin, London, Berlin, Wien, Salzburg und Barcelona. In den Vereinigten Staaten gelten Memphis, New Orleans, Chicago und New York City als Hochburgen.
Motivation von Straßenmusikern
Die Motivationen sind unterschiedlich. Musikstudenten finanzieren durch diese Probeauftrittsmöglichkeiten ihr Studium, reisende Musiker ihre Reisekosten und auch Jugendliche erproben ihre neu erworbenen Kenntnisse an einem Instrument in der Öffentlichkeit. Neben dem Erwerb des nötigen Kleingelds und dem Ausbau seiner Fähigkeiten ist es außerdem möglich, neue Musiker kennenzulernen – und wer weiß, vielleicht sogar entdeckt zu werden.
Sind sie Straßenmusiker?
Als Straßenmusiker können Sie auf Board of Music ein kostenloses Profil und eine Anzeige erstellen und für sich werben.
Quellen und Weblinks
Bildquelle: Photo by Omar Roque on Unsplash